Aktuelles

 

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung   /   Muttermal - Check

 

 

Für die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung besteht für Versicherte gesetzlicher

Krankenkassen sowie sonstiger Kostenträger (Postbeamte A, Polizei, Bundeswehr, Sozialamt,

Auslandsabkommen u.ä.) ein Anspruch alle 2 Kalenderjahre generell ab Vollendung des 35.

Lebensjahres unter Vorlage der GKV-Chipkarte.

 

 

 

Mit den meisten bundesweiten oder in Nordrhein ansässigen gesetzlichen Krankenkassen konnte

zusätzlich vereinbart werden, dass auch Versicherte unter 35 Jahren eine Hautkrebsvorsorge-

untersuchung bzw. Muttermal-Check alle 2 Kalenderjahre in Anspruch nehmen können, wie

nachfolgend aufgeführt:

 

 

*   A O K Rheinland/Hamburg                                 =   ab dem   18. LJ.

*   BARMER / G E K Nordrhein                               =   ab dem   15. LJ.

*   TECHNIKER Nordrhein                                      =   ab dem   20. LJ.

*   H E K Nordrhein                                                 =   ab dem   20. LJ.

*   B K K (bundesweit bzw. mit Sitz in Nordrhein)   =   ab dem   19. LJ.

*   Polizeibeamte  NRW                                           =  ab dem    20. LJ. 


*   B I G  direkt gesund                                            =   jedes Lebensalter (auch Kinder)

*   KNAPPSCHAFT                                                 =   jedes Lebensalter (auch Kinder)

 

 

 

 

Für Angehörige bzw. Versicherte sog. "sonstiger Kostenträger" (Postbeamte A, Bundeswehr,

Sozialamt, Auslandsabkommen, KOV u.ä.)  kann bei einem Lebensalter unter 35 Jahren

demzufolge eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bzw. Muttermal-Check nur als IGEL (Individuelle

Gesundheitsleistung) vom Arzt erbracht werden, welche nach der amtlichen Gebührenordnung

für Ärzte privat berechnet wird in Höhe von € 25,00.

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie  hier

 

 

 

Zur Durchführung dieser Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bzw. des Muttermal-Check's

bieten wir Ihnen eine spezielle telefonische Terminvereinbarung an (für Untersuchungen

am Dienstag-Abend und am Freitag-Vormittag).

 

 

 

Sofern im Rahmen dieser Untersuchung besondere / auffällige Befunde an Ihrer Haut

erhoben werden, können wir diese HV dann selbstverständlich auch in der Praxis

ambulant operativ entfernen. Auch hierzu können Sie eine telefonische Terminvereinbarung

treffen für unsere OP-Tage  am  Mittwoch  oder  am  Freitag.

 

 

Â