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Hautkrebsvorsorgeuntersuchung  /  Muttermal - Check
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Für die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung besteht für Versicherte gesetzlicher
Krankenkassen sowie sonstiger Kostenträger (Postbeamte A, Polizei, Bundeswehr, Sozialamt,
Auslandsabkommen u.ä.) ein Anspruch alle 2 Kalenderjahre generell ab Vollendung des 35.
Lebensjahres unter Vorlage der GKV-Chipkarte.
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Mit den meisten bundesweiten oder in Nordrhein ansässigen gesetzlichen Krankenkassen konnte
zusätzlich vereinbart werden, dass auch Versicherte unter 35 Jahren eine Hautkrebsvorsorge-
untersuchung bzw. Muttermal-Check alle 2 Kalenderjahre in Anspruch nehmen können, wie
nachfolgend aufgeführt:
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*  A O K Rheinland/Hamburg                               =  ab dem  18. LJ.
*  BARMER / G E K Nordrhein                             =  ab dem  15. LJ.
*  TECHNIKER Nordrhein                                   =  ab dem  20. LJ.
*  H E K Nordrhein                                                 =  ab dem  20. LJ.
*  B K K (bundesweit bzw. mit Sitz in Nordrhein)  =  ab dem  19. LJ.
*  Polizeibeamte NRW                                          = ab dem   20. LJ.Â
*   B I G direkt gesund                                          =  jedes Lebensalter (auch Kinder)
*  KNAPPSCHAFT                                               =  jedes Lebensalter (auch Kinder)
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Für Angehörige bzw. Versicherte sog. "sonstiger Kostenträger" (Postbeamte A, Bundeswehr,
Sozialamt, Auslandsabkommen, KOV u.ä.) kann bei einem Lebensalter unter 35 Jahren
demzufolge eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bzw. Muttermal-Check nur als IGEL (Individuelle
Gesundheitsleistung) vom Arzt erbracht werden, welche nach der amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte privat berechnet wird in Höhe von € 25,00.
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Weitere Informationen finden Sie hier
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Zur Durchführung dieser Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bzw. des Muttermal-Check's
bieten wir Ihnen eine spezielle telefonische Terminvereinbarung an (für Untersuchungen
am Dienstag-Abend und am Freitag-Vormittag).
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Sofern im Rahmen dieser Untersuchung besondere / auffällige Befunde an Ihrer Haut
erhoben werden, können wir diese HV dann selbstverständlich auch in der Praxis
ambulant operativ entfernen. Auch hierzu können Sie eine telefonische Terminvereinbarung
treffen für unsere OP-Tage am Mittwoch oder am Freitag.
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